Vermittlung von Handwerksbetrieben für Einbau und Wartung von Klimaanlagen, kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Rechtliches:

Der Verkauf von Split-Klimaanlagen an Privatpersonen ist in Deutschland an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Anlage von einem zertifizierten Fachbetrieb installiert wird. Dies wird durch die EU-F-Gase-Verordnung und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung geregelt, um Umweltschäden durch unsachgemäße Installation zu vermeiden.
Nachweispflicht:
Händler dürfen Split-Klimaanlagen nur verkaufen, wenn der Käufer schriftlich nachweist, dass die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt.
Fachbetriebspflicht:
Die Installation von Split-Klimaanlagen darf nur von Kälte-Klima-Fachbetrieben durchgeführt werden, die über die erforderliche Zertifizierung verfügen.
Umweltschutz:
Die Regelungen zielen darauf ab, die unsachgemäße Installation zu verhindern und so das Entweichen klimaschädlicher Kältemittel zu vermeiden.